PRO-OST B271

Kommt ein Tunnel?

Herr MdB Norbert Schindler stellt seine Überlegungen zur "Tunnellösung" bei Herxheim am Berg vor.

Einladung zu einer Informationsveranstaltung mit Mitgliederversammlung
  • Wann: 10.03.2010, 19:00 Uhr
  • Wo: Herxheim am Berg, Dorfgemeinschaftshaus
Diese Veranstaltung steht ganz im Zeichen des zentralen Themas "Tunnellösung", weswegen wir uns auch bemüht haben die Vertreter der betroffenen Bauern- und Winzerschaften, sowie die Bürgermeister von Herxheim am Berg und Freinsheim einzuladen.
  1. Begrüßung
  2. Vortrag Norbert Schindler MdB zur "Tunnellösung"
  3. Diskussion
  4. Erarbeitung eines Forderungskataloges an MdB Schindler und andere lokale, regionale sowie überregionale Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft
  5. Schlußwort

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Pressemitteilung

Pro-Ost verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG und sagt konstruktive Zusammenarbeit bei Lösungssuche zu!

Pressemitteilung zum download!

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Pro-Ost e.V. erwägt Antrag auf Revision

In der Sitzung vom 03. Februar 2010 wurde von den Mitgliedern der Bürgerinitiative beschlossen, einen Antrag auf Zulassung zur Revision zu prüfen und diesen ggfls. bis zum 25.02.2010 fristgerecht einzureichen.

Das teils sehr widersprüchliche Urteil des OVG, welches in keinster Weise die Belange der betroffenen Gemeinden entlang der Weinstraße berücksichtigt, weist alle Einwände der Kläger als unbegründet ab.

Da durch diesen Vorgang weitere Kosten entstehen werden, ruft Pro-Ost e.V. alle betroffenen Bürger, aber auch alle Sympathisanten und Gönner dieser Sache zu einem Spendenaufruf auf. Bitte unterstützen Sie unsere Sache durch Ihre Geldspende!

Kreissparkasse Ludwigshafen, BLZ 54550120, Kto-Nr.: 9498

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 Einladung zur Mitgliederversammlung

  • Wann: 03.02.2010, 19:30 Uhr
  • Wo: Kleinkarlbach, Dorfgemeinschaftshaus

Am 20. Januar 2010 wurde das Gerichtsurteil zur Verhandlung vom 17.12.2009 vor dem OVG Koblenz verkündet (siehe Pressemitteilung unten).

Als erste Reaktion hat der Vorstand eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Um alle Mitglieder zeitnah zu informieren, laden wir im Namen des Vorstandes von PRO-OST e.V. Bad Dürkheim herzlich zu unserer ersten Mitgliederversammlung in diesem Jahr ein. Die Tagesordnungspunkte sind u.a. folgende:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Vorstandes zur Gerichtsurteil vom 20.01.10
  3. Spendenaufruf
  4. Aussprache über die zukünftige Vorgehensweise des Vereins
  5. Schlußwort

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Pressemitteilung des OVG zum Gerichtsurteil vom 20.01.2010

Pressemitteilung Nr. 3/2010

Westumgehung Kirchheim an der Deutschen Weinstraße (B 271) darf gebaut werden - Urteile heute verkündet -

Die Planung der Westumgehung Kirchheim an der Deutschen Weinstraße als neuer Teil der Bundesstraße 271 ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das planfestgestellte Straßenvorhaben betrifft den Teilneubau der B 271 als westliche Ortsumgehung der Gemeinde Kirchheim auf einer Länge von rund 3,4 km. Die B 271 verbindet die Mittelzentren Neustadt an der Weinstraße, Bad Dürkheim und Grünstadt und führt weiter nach Norden bis zur B 420 bei Wörrstadt.

Ein aus einer Bürgerinitiative hervorgegangener Verein und ein Winzer, Eigentümer von für den Straßenneubau beanspruchten Grundstücken (8 C 10350/09.OVG), haben sich gegen den Planfeststellungsbeschluss gewandt und geltend gemacht, das planende Land habe sich für eine östliche Umgehung von Kirchheim als erstem Teilabschnitt einer beabsichtigten Gesamtumfahrung der B 271 zwischen Grünstadt und Bad Dürkheim entscheiden müssen. Nur eine Ostumfahrung werde dem Planungsziel einer Verbesserung des Straßenverkehrs auf der B 271 unter Umgehung von Ortsdurchfahrten am besten und mit geringeren Belastungen gerecht. Geklagt hat auch die Ortsgemeinde Kleinkarlbach (8 C 10357/09.OVG), die insbesondere beanstandet hat, dass die Westumgehung zu einer Verkehrszunahme auf der Zubringerstrecke der durch ihren Ort verlaufenden Landesstraße 520 führe. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klagen abgewiesen.

In dem Urteil zum Verfahren der Grundstückseigentümer (8 C 10350/09.OVG) heißt es: Die getroffene Trassenvariante zugunsten einer Westumgehung Kirchheim entspreche dem Planungsermessen des Landes. Eine Ostumfahrung von Kirchheim habe sich nicht als eindeutig bessere, öffentliche und private Belange schonendere Variante aufdrängen müssen. Das Land habe die Vor- und Nachteile der beiden Alternativen gesehen und gewürdigt, sich aber dennoch für die Westumfahrung entscheiden dürfen. So hätten zwar Teilaspekte gegen die Westtrasse gesprochen (z.B. geringe Erhöhung der Frostgefahr in begrenzten Teilbereichen, verkehrliche Mehrbelastung von Kleinkarlbach), in der Gesamtabwägung mit den geringeren Immissions- und Naturschutzauswirkungen habe die Westroute jedoch vorgezogen werden dürfen. Die Westumgehung habe vor allen Dingen den Vorzug einer höheren Verkehrsentlastung in Kirchheim. Dies beruhe auf einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen aus Richtung Westen, das von der neuen Umgehungsstrecke nach Norden und Süden abgeführt werden könne. Ein mögliches Defizit hinsichtlich der Regelung von Lärmschutzauflagen für Kleinkarlbach habe indes nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen können. Dessen Ergänzung durch weitere Lärmschutzmaßnahmen habe der klagende Winzer für sein in Kleinkarlbach gelegenes Wohnanwesen aber ebenfalls nicht verlangen können. Denn an seinem Wohnhaus könnten nach den Ermittlungen des Landes die Immissionsgrenzwerte für ein Dorfgebiet eingehalten werden. Wegen der Inanspruchnahme der Weinberge und der – nur in geringem Umfang zu erwartenden – Zunahme der Frostgefahr habe der Winzer nach den fehlerfreien Untersuchungen der Behörde auch nicht eine Existenzgefährdung seines Betriebs zu befürchten.

Nach dem Urteil zur Klage der Ortsgemeinde Kleinkarlbach (8 C 10357/09.OVG) sind Belange der Gemeinde durch die Planung nicht verletzt worden. Auf diesen Gesichtspunkt sei die Prüfung eines von einer Gemeinde angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses beschränkt. So sei hier nicht erkennbar, dass Bauplanungen oder Einrichtungen der Gemeinde nachhaltig durch die Zunahme des Verkehrs (und damit des Lärms) auf dem innerörtlichen Teil der L 520 betroffen seien. Die Gemeinde könne nicht die Wahrung von Lärmschutz für ihre Bewohner einfordern.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision in beiden Verfahren nicht zugelassen.

Urteile vom 20. Januar 2010, Aktenzeichen: 8 C 10350/09.OVG, 8 C 10357/09.OVG

Einladung zur Mitgliederversammlung

  • Wann: 18.12.2009, 19:00 Uhr
  • Wo: Herxheim am Berg, Dorfgemeinschaftshaus

Am 17. Dezember, 9:30 Uhr, findet vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz die mündliche Verhandlung zur eingereichten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß zur B271 statt.

Im Namen des Vorstandes von PRO-OST e.V. Bad Dürkheim laden wir Sie herzlich zu unserer zweiten Mitgliederversammlung in diesem Jahr ein. Die Tagesordnungspunkte sind u.a. folgende:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Vorstandes zur Gerichtsverhandlung vom 17.12.09 vor dem OVG
  3. Kassenbericht
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Mitgliedsbeiträge
  7. Einmalbeitrag
  8. Zukunftausrichtung des Vereins
  9. Neuwahlen
  10. Schlußwort

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Verhandlung zur eingereichten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß zur B271 vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz

Sitzungstag: 17.12.2009

Westumgehung Kirchheim an der Weinstraße (B 271)

 Sitzungssaal: I

  • Uhrzeit: 9:30 Uhr
  •  
  • Aktenzeichen: 8  C 10350/09.OVG
  • Beteiligte: 
    • Pro Ost e.V. u.a. (PB: RAe Schotten Fridrich Bannasch, Freiburg) 
    • Land Rheinland-Pfalz
  • Aktenzeichen: 8  C 10349/09.OVG
  • Beteiligte: 
    • Ortsgemeinde Kallstadt (PB: RA Pankalla, Bad Dürkheim)
    • Land Rheinland-Pfalz
  • Aktenzeichen: 8  C 10356/09.OVG
  • Beteiligte: 
    • Ortsgemeinde Herxheim (PB: RA Pankalla, Bad Dürkheim)
    • Land Rheinland-Pfalz
  • Aktenzeichen: 8  C 10357/09.OVG
  • Beteiligte: 
    • Ortsgemeinde Kleinkarlbach (PB: RA Pankalla, Bad Dürkheim)
    • Land Rheinland-Pfalz
  • Sachgebiet: Planfeststellung

Ein Verein und ein Winzer (8 C 10350/09.OVG) klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz für den Neubau der Ortsumgehung Kirchheim an der Weinstraße als neuer Teil der B 271.

Der Verein ist Eigentümer eines Grundstücks, das er an den Winzer verpachtet hat. Diese Parzelle und weitere von dem Winzer genutzte Grundstücke sollen für die Straße in Anspruch genommen werden.

Die Kläger halten die Planung für rechtswidrig. Die Entscheidung für eine Westumfahrung von Kirchheim sei abwägungsfehlerhaft. Eine östliche Umgehung der bestehenden Strecke Bad Dürkheim – Grünstadt (B 271) habe sich als vorzugswürdig aufdrängen müssen. Nur eine derartige Neutrassierung der B 271 werde dem Planungsziel einer Verbesserung regionaler und überregionaler Verkehrsverbindungen unter Umgehung von Ortsdurchfahrten am besten gerecht. Die Ostvariante beanspruche weniger Fläche und sei mit niedrigeren Kosten zu verwirklichen. Mit der Westvariante seien demgegenüber intensivere Eingriffe in die Umwelt verbunden: Es komme u.a. zu Kaltluftstauungen, die den Weinanbau auf zahlreichen Flächen behindere. Die Westumgehung von Kirchheim habe außerdem eine starke Verkehrszunahme in Kleinkarlbach zur Folge; zu Unrecht habe die Planung auf die Festlegung von Schallschutzmaßnahmen für die Ortschaft verzichtet.

Das beklagte Land verteidigt seine Planung. Zwar hätten nicht alle Teilaspekte für die gewählte Westumfahrung von Kirchheim gesprochen (z.B. klimatische Auswirkungen, verkehrliche Mehrbelastung von Kleinkarlbach), in der Gesamtabwägung mit anderen, vor allem verkehrlichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten seien die Ostvarianten jedoch nachrangig gewesen.

Des Weiteren klagen die Ortsgemeinden Kleinkarlbach, Herxheim und Kallstadt gegen den Planfeststellungsbeschluss (8 C 349/09.OVG; 8 C 10356/09.OVG; 8 C 10357/09.OVG). Auch sie halten die Ostvariante für verkehrswirksamer und damit für vorzugswürdig. Sie bezweifeln ebenfalls die Notwendigkeit der Errichtung einer Bundesstraße, weil überwiegend lokaler Verkehr auf der Strecke Bad Dürkheim – Grünstadt stattfinde. Die Gemeinden machen außerdem teilweise geltend, durch die Westumgehung in ihren Planungsrechten eingeschränkt zu werden. 

Quelle:  http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/919/919c41fa-87e4-11d4-a735-0050045687ab&class=net.icteam.cms.utils.search.AttributeManager&class_uBasAttrDef=a001aaaa-aaaa-aaaa-eeee-000000000054.htm

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Einladung zur botanischen Exkursion durch das Naturschutzgebiet Felsenberg/Berntal

  • Wann: 18.04.2009, 15:00 Uhr
  • Treffpunkt: Herxheim am Berg, Dorfplatz
  • Veranstalter: Ortsgemeinde Herxheim am Berg

Die Führung dieser ca. 2 Stündigen Veranstaltung übernimmt die Biologin Frau Dr. Hildegard Hoppe-Strobel. Aus aktuellem Anlaß zum kürzlich erlassenen Planfeststellungsbeschluß der B271 wird die Wissenschaftlerin unter anderem auf die drohenden Gefahren für das sensible Naturschutzgebiet Felsenberg durch die Realisierung einer Westumgehung eingehen.

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PRO-OST e.V. reicht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß ein

Bei der Mitgliederversammlung vom 26.03.2009 wurde beschlossen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß einzureichen!

Ziel muß es sein, die Westumgehung Kirchheims zu verhindern und einen schnellstmöglichen Baubeginn der Ost-Trasse von Grünstadt bis Bad Dürkheim zu realisieren. Die unrechtmäßige Aufgliederung der Bundesstraße B271 neu in einzelne Bauabschnitte muß verhindert werden, da sich durch diese Vorgehensweise spätere Realisierungsschritte zwangsläufig an bereits existierenden orientieren müssen. Eine unabhängige Betrachtung der unübersehbaren Vorteile einer OST-Variante als Gesamtlösung ist so nicht möglich!

Der Bau der Ostvariante in Teilabschnitten ist möglich, Pläne hierfür liegen auf dem Tisch. Somit könnte schon in naher Zukunft unsere Region wesentlich entlastet werden.

Im Interesse aller Steuerzahler jedoch insbesondere im Interesse aller Bürger der betroffenen Gemeinden muß hier gemeinsam an einem Strang gezogen werden. Wir dürfen uns nicht von Politikern eine Lösung aufzwingen lassen die von einer breiten Mehrheit abgelehnt wird.

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Einladung zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder sind herzlich zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen.

  • Termin: Donnerstag, 26.03.2009 - 19:00 Uhr
  • Ort: Spötzls Honigsäckel, Weinstraße 82, Bad Dürkheim-Ungstein
  • Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bericht des Vorstandes über den Planfeststellungsbeschluß
  3. Aussprache
  4. Entscheidung über eine Klage gegen den Beschluß
  5. Verschiedenes

Liebe Mitglieder!

der Planfeststellungsbeschluß zur B271 neu liegt endlich vor. Politik und Behörde haben gegen die Zukunft unserer Region entschieden! Jetzt bleibt nur ein Mittel, um die Ziele von Pro-Ost zum Schutz unserer Heimat doch noch zu erreichen:

der Gang zum Gericht - unser demokratisches Recht.

Dies ist ohne Zweifel die wichtigste Versammlung in der Geschichte unseres Vereins! Wir bitten Sie deshalb dringend darum, an dieser entscheidenden Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Der Vorstand

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Planfeststellungsbeschluß

Der Planfeststellungsbeschluß, ein 12 MB großes Dokument mit 230 Seiten wurde uns nun endlich zugestellt. Leider ist die Datei zum Einstellen als Download zu groß, wird jedoch jedem daran Interessierten gerne als Email zugestellt.

Anzufordern bei

info@pro-ost-b271.de

Als Ausdruck kostenfrei anzufordern bei:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
(ehemals Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz)
Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 3029-0
Telefax: 0261 / 3029-1677

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